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Leistungen · Nachlass & Erbschaft

Nachlass, Erbschaft & Testamentsvollstreckung.

Vermögen über Generationen weiterzugeben will gut vorbereitet sein. Wir beraten bei Erbschaft- und Schenkungsteuer, gestalten die vorweggenommene Erbfolge und übernehmen auf Wunsch die Testamentsvollstreckung, einfühlsam und verlässlich.

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Vorsorgen & verlässlich umsetzen

Mit klarem Kopf für die nächste Generation.

Beim Thema Erbe und Schenkung geht es um mehr als Steuern, es geht um Familie, Verantwortung und oft um das Lebenswerk. Wir helfen Ihnen, Vermögen vorausschauend und steuerlich klug weiterzugeben und behalten dabei Freibeträge und Fristen im Blick.

Im Erbfall stehen wir Angehörigen zur Seite: bei der Erbschaftsteuererklärung, der Bewertung des Nachlasses und, wenn gewünscht, als Testamentsvollstrecker, der den letzten Willen verlässlich und neutral umsetzt.

Leistungen im Detail

Das übernehmen wir für Sie.

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Erstellung der Steuererklärungen und Ausschöpfung aller Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung.

Vorweggenommene Erbfolge

Gestaltung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten, steueroptimiert und auf Ihre Familie zugeschnitten.

Unternehmensnachfolge

Steuerlich begleitete Übergabe von Betrieben und Beteiligungen an die nächste Generation.

Testamentsvollstreckung

Neutrale und verlässliche Umsetzung des letzten Willens, wir verwalten und verteilen den Nachlass wie verfügt.

Vermögensbewertung

Bewertung von Immobilien, Betrieben und Vermögen als Grundlage für die Besteuerung.

Beratung im Erbfall

Persönliche Begleitung der Erben bei allen steuerlichen Fragen, in enger Abstimmung mit Notar und Anwalt.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Vertrauliches Gespräch

Wir besprechen Ihre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche, in Ruhe und absolut vertraulich.

2

Bestandsaufnahme

Wir verschaffen uns einen Überblick über Vermögen, Freibeträge und steuerliche Möglichkeiten.

3

Gestaltung

Wir entwickeln einen Plan für die steueroptimierte Übertragung, in Abstimmung mit Notar und Anwalt.

4

Umsetzung

Wir erstellen die Erklärungen und übernehmen auf Wunsch die Testamentsvollstreckung.

Andreas Hebentanz
Ihr Ansprechpartner

Ihr fester Ansprechpartner für Nachlass & Erbschaft.

Andreas Hebentanz · Steuerberater & Inhaber

Bei uns werden Sie nicht weitergereicht: Andreas Hebentanz betreut Sie gemeinsam mit seinem Team persönlich. Als Inhaber kennt er die Region, Ihre Themen und sorgt dafür, dass Ihre Steuerberatung verlässlich läuft.

  • Fester Ansprechpartner: Sie sprechen immer mit derselben Person, die Ihre Situation kennt.
  • Über fünfzehn Jahre Erfahrung in der Steuerberatung der Region.
  • Kurze Wege, persönlich erreichbar und verlässliche Termine.
  • Ein eingespieltes Team aus Zirndorf an seiner Seite.
Oksana KoshchiyClaudia SchleyerKlaudia Urban
… und das Team der Kanzlei
Für wen

Das passt zu Ihnen, wenn …

Im persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, wie wir Sie am besten unterstützen, unverbindlich und auf Augenhöhe.

  • Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchten
  • Sie geerbt haben und eine Steuererklärung brauchen
  • Sie ein Unternehmen übergeben wollen
  • Sie eine Schenkung steuerlich richtig gestalten möchten
  • Sie einen neutralen Testamentsvollstrecker suchen
  • Sie Immobilien im Nachlass haben
Unverbindlich anfragen
Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung?

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Mit vorausschauender Gestaltung lässt sich die Steuerlast dadurch deutlich senken. Wir zeigen Ihnen, wie.

Ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll?

Häufig ja. Durch die alle zehn Jahre nutzbaren Freibeträge lässt sich Vermögen schrittweise und steuerschonend übertragen. Wir prüfen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen neutral um: Er verwaltet den Nachlass, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das Vermögen wie verfügt, das beugt Streit unter den Erben vor.

Welche Fristen gelten bei der Erbschaftsteuer?

Ein Erbfall muss dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Wir behalten alle Fristen für Sie im Blick und übernehmen die Erklärung.

Weitere Leistungen

Auch das übernehmen wir.

Ihr nächster Schritt

Regeln Sie Ihren Nachlass mit Weitblick.

Vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch. Wir beraten einfühlsam und vorausschauend.

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