Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Die besondere Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor einem Sachkundeausschuss nachzuweisen. Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung erfordert mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Es werden theoretische und praktische Kenntnisse in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht verlangt.
Agrarwirtschaft
Forstwirtschaft
Solarenergie
Windenergie
Fundierte Beratung und fachliches Expertenwissen in einer Person. Ganzheitliche Beratung und laufende Abwicklung der regulären Geschäftsbetriebes (Lohn, FIBU) sind bei mir selbstverständliche Dienstleistungen.
Als ausgewiesener Experte darf ich den gesetzlich geschützten Titel „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen. Damit erhalten Sie insbesondere im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ein umfassende Dienstleistungs- und Expertenpacket geboten.
Egal ob Photovoltaik, Windenergie, Biogas, Ferien auf dem Bauernhof oder die lohnsteuerliche Behandlung von Saisonarbeitskräften, können von mir korrekt behandlet werden.
Auch der Durchschnittslandwirt (§ 13a EStG) ist bei mir sicher und gut „aufgehoben“.
Oder Sie haben Ihren Betrieb verpachtet und planen diesen aufzugeben oder Grundstücke aus dem Betriebsvermögen (z.B. Bau eines privaten Wohnhauses) zu entnehmen?
E-Mail: kanzlei@steuerkanzlei-hebentanz.de
Ihr kostenloses Erstgespräch: 0911 217 725 0