Kassennachschau – Das neue Instrument der Finanzverwaltung oder „Stimmt die Kasse?“
Seit dem
1.1.2018 gibt es für die Finanzverwaltung eine neue Kontrollmöglichkeit: die sog.
Kassennachschau. Mittels dieser neuen Prüfmöglichkeit darf nun der Finanzbeamte zu geschäftsüblichen Öffnungszeiten die Geschäftsräume betreten und die Kasse prüfen.
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